{"id":34,"date":"2023-08-14T16:21:54","date_gmt":"2023-08-14T14:21:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.plantag.de\/?page_id=34"},"modified":"2023-10-31T23:50:16","modified_gmt":"2023-10-31T22:50:16","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.plantag.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"
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\n \"Header

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h1>Stand: 1. Februar 2017<\/span><\/div> <\/div>\n\n <\/div>\n <\/section>\n \n\n
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1. Geltung unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h3>\n

1.1.<\/strong> Diese Lieferbedingungen gelten fu\u0308r alle Gescha\u0308fte mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausu\u0308bung ihrer gewerblichen und selbsta\u0308ndigen beruflichen Ta\u0308tigkeit handeln (Unternehmer) sowie fu\u0308r Gescha\u0308fte mit juristischen Personen des o\u0308ffentlichen Rechts oder o\u0308ffentlich-rechtlichen Sondervermo\u0308gen<\/p>\n

1.2.<\/strong> Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; sie gelten auch fu\u0308r ku\u0308nftige Gescha\u0308fte mit dem Vertragspartner. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben auch dann keine Gu\u0308ltigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdru\u0308cklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen gegenu\u0308ber dem Vertragspartner erbringen oder Leistungen des Vertragspartners annehmen. Wir haben das Recht, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wenn der Vertragspartner der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht. Allgemeine Gescha\u0308ftsbedingungen des Vertragspartners haben auch dann keine Gu\u0308ltigkeit, wenn diese unabha\u0308ngig vom Inhalt unserer Verkaufbedingungen von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.<\/p>\n

1.3.<\/strong> A\u0308nderungen unserer Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich widerspricht. Auf diese Folge werden wir den Vertragspartner bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Der Widerspruch mu\u00df uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die A\u0308nderungsmitteilung unserem Vertragspartner zugegangen ist.<\/p>\n

2. Zustandekommen des Vertrages \/ Schriftform \/ Vertretung<\/strong><\/h3>\n

2.1.<\/strong> Die Bestellung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. Wir ko\u0308nnen dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von einem Monat durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbesta\u0308tigung annehmen oder dadurch, da\u00df dem Vertragspartner innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.<\/p>\n

2.2.<\/strong>Unsere Angebote sind freibleibend und stellen nur eine Aufforderung an den Vertragspartner dar, eine Bestellung zu ta\u0308tigen.<\/p>\n

2.3.<\/strong> Die in diesen Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen vorgesehene Schriftform ist stets auch dann gewahrt, wenn die erforderliche Erkla\u0308- rung in einer dem \u00a7 126b BGB entsprechenden Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) abgegeben wird.<\/p>\n

2.4.<\/strong> Unsere Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstigen Vertriebsmittler sind nicht berechtigt, von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Erkla\u0308rungen abzugeben oder Zusagen zu machen, Zahlungen entgegenzunehmen oder sonstige Erkla\u0308rungen, insbesondere Garantien, Erkla\u0308rungen zur Beschaffenheit oder Verwendungseignung der Ware oder zur Gewa\u0308hrleistung, abzugeben; sie sind nicht berechtigt, Ma\u0308ngelru\u0308gen entgegenzunehmen.<\/p>\n

3. Preise, Verpackungen<\/strong><\/p>\n

3.1.<\/strong> Verpackungs- und Frachtkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.<\/p>\n

3.2.<\/strong> Der Besteller haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den an Leihbeh\u00e4ltern.<\/p>\n

3.3.<\/strong> Sonstige Transportverpackungen sind von unserem Vertragspartner zu entsorgen.<\/p>\n

4. Zahlung \/ Zahlungsverzug<\/strong><\/h3>\n

4.1.<\/strong> Unsere Forderungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gera\u0308t der Vertragspartner ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners.\u00a0Jegliche Zahlungen haben in EUR (\u20ac) zu erfolgen. Evtl. ausla\u0308ndische Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/p>\n

4.2<\/strong>. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen fu\u0308r das Jahr in gesetzlicher Ho\u0308he von acht Prozentpunkten u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines ho\u0308heren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten.<\/p>\n

4.3.<\/strong> Gera\u0308t der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, werden alle sonstigen Forderungen sofort fa\u0308llig, wenn nicht der Vertrags- partner nachweist, da\u00df er den Verzug nicht zu vertreten hat.<\/p>\n

4.4.<\/strong> Ist der Vertragspartner aufgrund mehrerer Lieferungen zur Zahlung verpflichtet, so werden Zahlungen wie folgt angerechnet: Zu- na\u0308chst wird auf die fa\u0308llige Schuld gezahlt, bei mehreren fa\u0308lligen Schulden auf diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung wird zuna\u0308chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Eine vom Vertragspartner getroffene abweichende Tilgungsbestimmung ist unwirksam.<\/p>\n

5. Aufrechnung \/ Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/strong><\/h3>\n

5.1.<\/strong> Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Anspru\u0308chen nur berechtigt, wenn seine Gegenanspru\u0308che rechtskra\u0308ftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.<\/p>\n

5.2.<\/strong> Dem Vertragspartner steht ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht nur hin- sichtlich Anspru\u0308chen aus eigenem Recht zu, die rechtskra\u0308ftig festgestellt, unstreitig oder von uns anerkannt sind. Der Vertragspartner kann die Zahlung der Vergu\u0308tung bei Ma\u0308ngeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Ho\u0308he zuru\u0308ckhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht. Wir sind berechtigt, Zuru\u0308ckbehaltungsrechte – auch die Einrede des nicht erfu\u0308llten Vertrages \u2013 durch Sicherheitsleistung, die auch durch Bankbu\u0308rgschaft erbracht werden kann, abzuwenden. Die Sicherheit gilt spa\u0308testens dann als geleistet, wenn der Vertragspartner mit der Annahme der Sicherheit in Annahmeverzug gera\u0308t.<\/p>\n

6. Leistungsverweigerungsrecht bei Verm\u00f6gensverschlechterung<\/strong><\/h3>\n

6.1.<\/strong> Wird nach Abschlu\u00df des Vertrages erkennbar, da\u00df unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung infolge mangelhafter Leistungsfa\u0308higkeit des Vertragspartners gefa\u0308hrdet wird, sind wir berechtigt wegen der Lieferung der Ware ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen und Vorkasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn u\u0308ber das Vermo\u0308gen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren ero\u0308ffnet wird, der Vertragspartner mit der Zahlung fa\u0308lliger Forderungen aus anderen Vertragsverha\u0308ltnissen in Verzug gera\u0308t, hingegebene Wechsel oder Schecks nicht bezahlt werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit u\u0308berschritten ist bzw. durch die beabsichtigte Lieferung u\u0308berschritten wu\u0308rde.<\/p>\n

6.2.<\/strong> Das Leistungsverweigerungsrecht entfa\u0308llt, wenn der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder hierfu\u0308r eine ausreichende Sicherheit durch Bankbu\u0308rgschaft stellt.<\/p>\n

6.3.<\/strong> Wir ko\u0308nnen dem Vertragspartner fu\u0308r die Zahlung oder Stellung der Sicherheit eine angemessene Frist, die zehn Tage nicht u\u0308ber- schreiten sollte, setzen. Verstreicht diese Frist ohne Erfolg, sind wir berechtigt vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und Schadenersatz zu verlangen.<\/p>\n

7. Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Lieferverzug<\/strong><\/h3>\n

7.1.<\/strong> Der Liefertermin ergibt sich aus unserer Auftragsbesta\u0308tigung. Im u\u0308brigen sind Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungstermine nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich besta\u0308tigt haben. Die Lieferfrist verla\u0308ngert sich, wenn der Vertragspartner von ihm zu be- schaffende Dokumente, die fu\u0308r die Auftragsbearbeitung erforderlich sind, nicht rechtzeitig beibringt oder vereinbarte Anzahlungen nicht leistet.<\/p>\n

7.2.<\/strong> Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Liefertermin unser Haus verla\u0308sst. Ist der Kunde im Verzug (Schuldner- oder Gla\u0308ubiger-Verzug), ist die Lieferfrist eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist Versandbereitschaft anzeigen.<\/p>\n

7.3.<\/strong> Wir ko\u0308nnen vor dem vereinbarten Liefertermin angemessene und zumutbare Teillieferungen vornehmen und gesondert abrechnen, es sei denn, es ist ein besonderes Interesse des Vertragspartners an einer Gesamtlieferung erkennbar.<\/p>\n

7.4.<\/strong> Verzo\u0308gert sich die Lieferung durch Eintritt fu\u0308r uns unabwendbarer und bei Vertragsabschlu\u00df nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. ho\u0308here Gewalt, ungenu\u0308gende Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen oder Energie, sonstige Betriebssto\u0308rungen, Unmo\u0308glichkeit der Beschaffung von Transportmitteln, Arbeitska\u0308mpfe, beho\u0308rdliche Eingriffe etc.), verla\u0308ngert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Dauer des Leistungshindernisses, maximal um zwei Monate zuzu\u0308glich einer angemessenen Anlauffrist von mindestens einer Woche ab Behebung des Leistungshindernisses. Dauert die Verzo\u0308gerung la\u0308nger als 2 Monate, haben wir das Recht, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Wird die Leistung unmo\u0308glich, werden wir von der Lieferpflicht frei. Wir werden den Vertragspartner unverzu\u0308glich von einer absehbaren Verla\u0308ngerung der Lieferfrist oder von der endgu\u0308ltigen Unmo\u0308glichkeit der Leistung unterrichten und im Falle der Unmo\u0308glichkeit oder des Ru\u0308cktritts bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten.<\/p>\n

7.5.<\/strong> Wir kommen nur in Verzug, wenn uns der Vertragspartner zu- na\u0308chst eine angemessene Frist zur Erfu\u0308llung von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, es sei denn wir haben zuvor ernsthaft und endgu\u0308ltig die Leistung verweigert. Das Erfordernis der Fristsetzung gilt auch im Falle der kalenderma\u0308\u00dfigen Bestimmung der Leistungszeit nach \u00a7 286 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 BGB. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n

7.6.<\/strong> Schadenersatzanspru\u0308che des Vertragspartners wegen Verzo\u0308ge- rung der Leistung und Schadenersatzanspru\u0308che statt der Leistung sind auf den Wert der Gesamtlieferung beschra\u0308nkt. Das gilt nicht, wenn uns oder unseren Erfu\u0308llungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrla\u0308ssigkeit zur Last fa\u0308llt oder bei einer Verletzung von Leben, Ko\u0308rper oder Gesundheit. Eine A\u0308nderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den Regelungen in diesem Absatz nicht verbunden.<\/p>\n

8. Lacktechnische Hinweise<\/strong><\/h3>\n

8.1.<\/strong> Bei Farbton- und Beizlieferungen ist darauf zu achten, dass je nach Struktur und Art des Untergrundes Farb- und Tonvera\u0308nderungen auftreten ko\u0308nnen.<\/p>\n

8.2.<\/strong> Fu\u0308r zusammenha\u0308ngende Fla\u0308chen soll bei der Lackierung oder Beschichtung nur Material mit der gleichen Chargennummer verwendet werden, weil bei Neuanfertigungen geringe Farbtondifferenzen mo\u0308glich sind, die nicht als Beanstandung anerkannt werden ko\u0308nnen.<\/p>\n

8.3.<\/strong> Zu einer fachgerechten Verarbeitung unserer Produkte geho\u0308rt auch die richtige Beurteilung des Untergrundes. Zweifelhafte Unter- gru\u0308nde mu\u0308ssen erst in einen einwandfreien, tragfa\u0308higen Zustand gebracht werden.<\/p>\n

8.4.<\/strong> Unsere technischen Merkbla\u0308tter sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produkts und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Besteller die eigene Erprobung.<\/p>\n

8.5.<\/strong> Die von uns gelieferten Lacke mu\u0308ssen innerhalb der angegebenen Mindesthaltbarkeitsfristen verarbeitet werden. Bei Nichtbeachtung dieser Mindesthaltbarkeitsdaten sind Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che ausgeschlossen.<\/p>\n

9. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/h3>\n

9.1.<\/strong> Wir leisten Gewa\u0308hr, dass die von uns gelieferten Sachen frei von Sach- oder Rechtsma\u0308ngeln sind. Unerhebliche Ma\u0308ngel begru\u0308nden keine Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che. Ma\u00dfstab fu\u0308r die Vertragsgema\u0308\u00dfheit der gelieferten Produkte ist die jeweilige vertragliche Beschreibung der Produkte und ihres Einsatzzweckes in dem Vertrag, den wir mit unserem Kunden geschlossen haben. Unwesentliche A\u0308nderungen der Ware im Hinblick auf die in der Beschreibung anzugebenden Werte sowie unwesentliche A\u0308nderungen unserer Leistung sind vom Kunden zu akzeptieren, soweit sie zumutbar sind oder es sich um handelsu\u0308bliche Mengen-, Qualita\u0308ts- oder Ausfu\u0308hrungstoleranzen handelt.<\/p>\n

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Soweit es sich um die Lieferung von Massengu\u0308tern handelt, du\u0308rfen wir bis zu 10 % mehr oder weniger der Warenmenge liefern; berechnet wird die gelieferte Menge.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n

9.2.<\/strong> Hat der Besteller Spezifizierungen vorgelegt, nach denen die Waren durch uns hergestellt oder bearbeitet werden, haften wir nicht fu\u0308r die Richtigkeit der vom Besteller vorgegebenen Spezifizierungen. Der Besteller hat uns von etwaigen Anspru\u0308chen, die aus Fehlern seiner Spezifizierung resultieren, freizustellen.<\/p>\n

9.3.<\/strong> Angaben, die wir in Text- oder Zeichnungsform, z.B. in Katalogen, Beschreibungen, Abbildungen und Zeichnungen, publizieren, sowie Ma\u00df-, Gewicht- und Leistungsangaben kennzeichnen lediglich die Beschaffenheit unserer Produkte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. A\u0308nderungen technischer Daten und Rezepturen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.<\/p>\n

9.4.<\/strong> Beruft sich der Vertragspartner zur Begru\u0308ndung eines von ihm geru\u0308gten Mangels auf eine o\u0308ffentliche A\u0308u\u00dferung insbesondere in der Werbung, so obliegt ihm der Beweis, dass die o\u0308ffentliche A\u0308u\u00dferung ursa\u0308chlich fu\u0308r seine Kaufentscheidung war.<\/p>\n

9.5.<\/strong> Der Vertragspartner ist zur Annahme der Lieferung\/Leistung auch dann verpflichtet, wenn die Ware nur unwesentliche Ma\u0308ngel aufweist. Die Gewa\u0308hrleistung ist ausgeschlossen, sofern die Ware nur mit unwesentlichen Ma\u0308ngeln behaftet ist. Unwesentliche Ma\u0308ngel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeintra\u0308chtigungen der nach dem Vertrag vorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware. Die Gewa\u0308hrleistung ist daru\u0308ber hinaus ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner oder Dritte Ma\u0308ngelbeseitigungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgefu\u0308hrt haben, ohne dass dies zwingend erforderlich war.<\/p>\n

9.6.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzu\u0308glich auf erkennbare Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art hin zu untersuchen und festgestellte Abweichungen unverzu\u0308glich, spa\u0308testens innerhalb einer Woche gerechnet ab dem Tage der Ablieferung, schriftlich zu ru\u0308gen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns eine detaillierte schriftliche Beschreibung der von ihm geru\u0308gten Ma\u0308ngel zur Verfu\u0308gung zu stellen. Unterbleibt die Ru\u0308ge oder ist die Ru\u0308ge verspa\u0308tet, verliert der Vertragspartner seine Anspru\u0308che wegen etwa vorhandener Ma\u0308ngel der Kaufsache. Jegliche Bearbei- tung einer evtl. Ma\u0308ngelanzeige durch uns, insbesondere die Untersuchung der Ware nach Ru\u0308cksendung durch den Vertragspartner, bedeutet in keinem Falle einen Verzicht auf die Einhaltung der Ru\u0308geobliegenheit durch den Vertragspartner.<\/p>\n

9.7.<\/strong> Im Falle eines Mangels sind wir zuna\u0308chst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfu\u0308llung, \u00a7 439 Abs. 1 BGB). Wir sind im Falle der Nacherfu\u0308llung verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erho\u0308hen, das die Ware an einen anderen Ort als den Anlieferort verbracht wurde. Wir du\u0308rfen die Nacherfu\u0308llung verweigern, wenn sie nur mit unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig hohen Kosten mo\u0308glich ist.<\/p>\n

9.8.<\/strong> Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, ist der Vertragspartner verpflichtet, uns zuna\u0308chst schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfu\u0308llung zu setzen, bevor er andere Gewa\u0308hrleistungsrechte geltend machen kann. Uns ist in der Regel eine Frist von mindestens drei Wochen zur Nacherfu\u0308llung einzura\u0308umen. Das gilt nicht, wenn im Einzelfall vertraglich eine ku\u0308rzere Frist vereinbart wird oder eine ku\u0308rzere Frist zwingend erforderlich ist, z.B. in dringenden Fa\u0308llen, in denen unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig gro\u00dfe Scha\u0308den drohen oder Gefa\u0308hrdungen fu\u0308r die Betriebssicherheit eintreten. Erfolgt die Nacherfu\u0308llung innerhalb dieser Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, Minderung des Kaufpreises zu erkla\u0308ren oder \u2013 unter Voraussetzungen der Ziff. 11. \u2013 Schadenersatz zu ver- langen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Nacherfu\u0308llung endgu\u0308ltig und ernsthaft abgelehnt haben oder die Nacherfu\u0308llung unmo\u0308glich ist.<\/p>\n

9.9.<\/strong> Keine Ma\u0308ngel liegen vor bei natu\u0308rlicher Abnutzung der Kaufsa- che, bei Fehlern oder Scha\u0308den an der Kaufsache, die nach Gefahru\u0308bergang infolge fehlerhafter oder nachla\u0308ssiger Behandlung, u\u0308berma\u0308- \u00dfiger Beanspruchung oder infolge Verwendung ungeeigneter Be- triebsmittel entstehen oder bei Fehlern oder Scha\u0308den an der Kaufsa- che, die nach Gefahru\u0308bergang aufgrund von besonderen a\u0308u\u00dferen Einflu\u0308ssen entstehen, die nicht vertraglich vorausgesetzt sind.<\/p>\n

9.10.<\/strong> Schadenersatz wegen etwaiger Begleitscha\u0308den, die unabha\u0308ngig von der Nacherfu\u0308llung eintreten (Produktionsausfall, Anspru\u0308che wegen verspa\u0308teter Lieferung an Abnehmer des Vertragspartners etc., \u00a7 280 BGB), ko\u0308nnen nur geltend gemacht werden, wenn eine uns schriftlich gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfu\u0308llung fruchtlos abgelaufen ist. Im U\u0308brigen gilt fu\u0308r Schadenersatzanspru\u0308che Ziffer 11.<\/p>\n

9.11.<\/strong> Die Anspru\u0308che des Vertragspartners wegen Ma\u0308ngeln der Kaufsache verja\u0308hren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Kaufsache. Will der Vertragspartner vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder die Minderung des Kaufpreises erkla\u0308ren, so sind diese Rechte ebenfalls nach Ablauf eines Jahres gerechnet von der Ablieferung der Kaufsache ausgeschlossen. Die Verku\u0308rzung der Gewa\u0308hrleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist. Bei Ma\u0308ngeln an Bauwerken oder Ma\u0308ngeln an Sachen, die entsprechend ihrer u\u0308blichen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt die gesetzliche Verja\u0308hrungsfrist von fu\u0308nf Jahren (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB); die fu\u0308nfja\u0308hrige Verja\u0308hrungsfrist gilt allerdings nur dann, wenn die Kaufsache bestimmungsgema\u0308\u00df innerhalb von zwei Jahren ge- rechnet ab der Ablieferung bei unserem Vertragspartner in ein Bau- werk eingebaut wurde.<\/p>\n

9.12.<\/strong> Ist die Nacherfu\u0308llungsfrist erfolglos abgelaufen, haben wir das Recht, den Kunden mit einer Fristsetzung von einem Monat aufzufor- dern, seine weiteren Gewa\u0308hrleistungsrechte uns gegenu\u0308ber geltend zu machen. Gibt er eine solche Erkla\u0308rung innerhalb dieser Frist nicht ab, sind wir weiter zur Nacherfu\u0308llung berechtigt.<\/p>\n

9.13.<\/strong> Soweit das von uns gelieferte Produkt u\u0308ber eine Lieferkette an einen Endverbraucher ausgeliefert worden ist, gelten die entspre- chenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Wir haften dann nicht nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB, wenn unser Kunde ins Ausland geliefert hat und dabei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen hat.<\/p>\n

9.14.<\/strong> U\u0308ber die vorstehende Regelung der Gewa\u0308hrleistung hinaus u\u0308bernehmen wir keine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der von uns gelieferten Kaufsache.<\/p>\n

10. Haftung f\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/h3>\n

10.1.<\/strong> Fu\u0308r die Freiheit gelieferter Produkte von Rechtsma\u0308ngeln haften wir im gesetzlichen Umfang. Da\u00df von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzen, gewa\u0308hrleisten wir nur bezu\u0308glich des Landes, in dem wir unseren Sitz haben (Inland), soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir haften nicht, soweit die Verletzung solcher Schutzrechte auf Weisungen beruht, die der Vertragspartner gegeben hat, oder soweit fu\u0308r die Rechtsverletzung eigenma\u0308chtige A\u0308nderungen des Produkts oder ein von der vertraglichen Nutzung abweichender Gebrauch des Produkts durch den Vertragspartner ursa\u0308chlich ist.<\/p>\n

10.2.<\/strong> Der Vertragspartner wird uns unverzu\u0308glich unterrichten, sobald Dritte eine Schutzrechtsverletzung geltend machen. Unterbleibt diese unverzu\u0308gliche Information, sind Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che ausgeschlossen.<\/p>\n

10.3.<\/strong> Hinsichtlich der Gew\u00e4hrleistungszeit gilt Ziffer 9.11. entsprechend.<\/p>\n

10.4.<\/strong> Werden berechtigte Anspru\u0308che Dritter geltend gemacht, ko\u0308nnen wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten fu\u0308r die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken oder die Lieferungen unter Beach- tung der vertraglichen Zweckbestimmung so a\u0308ndern, da\u00df Schutzrechte nicht verletzt werden, oder vergleichbare Produkte liefern, die die Schutzrechte nicht verletzen.<\/p>\n

10.5.<\/strong> Ein Gewa\u0308hrleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn – der Vertragspartner selbst die Verhandlungen mit dem Dritten fu\u0308hrt oder mit diesem ohne unsere Zustimmung Vereinbarungen schlie\u00dft, – der Vertragspartner uns von den Anspru\u0308chen Dritter nicht unverzu\u0308glich unterrichtet hat.<\/p>\n

11. Haftung f\u00fcr Schadenersatz und vergebliche Aufwendungen<\/strong><\/h3>\n

11.1.<\/strong> Wir haften auf Schadensersatz und auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund bei grober Fahrla\u0308ssigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch fu\u0308r Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfu\u0308llungsgehilfen.<\/p>\n

11.2.<\/strong> Im Falle einfacher Fahrla\u0308ssigkeit haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten; die Ho\u0308he eines evtl. Schadensatzanspruchs ist in diesem Falle begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Der Vertragpartner ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmo\u0308glichkeiten und ungewo\u0308hnliche Schadensho\u0308hen hinzuweisen. Die Haftung fu\u0308r jegliche daru\u0308ber hinausgehende Folgescha\u0308den, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Scha\u0308den und fu\u0308r Scha\u0308den aus Anspru\u0308chen Dritter ist ausgeschlossen.<\/p>\n

11.3.<\/strong> Schadensersatzanspru\u0308che wegen Ma\u0308ngeln sind ausgeschlossen, wenn die Ware nur mit unwesentlichen Ma\u0308ngeln behaftet ist.<\/p>\n

11.4.<\/strong> Sa\u0308mtliche Haftungsbeschra\u0308nkungen gelten nicht fu\u0308r Anspru\u0308che im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit sowie fu\u0308r Anspru\u0308che aus dem Produkthaftungsgesetz und weiteren zwingenden haftungsbegru\u0308ndenden Vorschriften (Um- welthaftpflichtgesetz etc.).<\/p>\n

11.5.<\/strong> Ist Gegenstand des Kaufvertrages eine nur der Gattung nach bestimmte Sache, so bestimmt sich auch in diesem Fall unsere Haf- tung nach den vorstehenden Regeln; eine von einem Verschulden unabha\u0308ngige Haftung ist ausgeschlossen.<\/p>\n

11.6.<\/strong> Daru\u0308ber hinaus haften wir, wenn wir ausnahmsweise Garantien abgegeben haben, fu\u0308r die Erfu\u0308llung dieser Garantien im vereinbarten Umfang; Garantien bedu\u0308rfen der Schriftform und mu\u0308ssen als solche ausdru\u0308cklich bezeichnet sein.<\/p>\n

12. Schutz- und R\u00fccksichtnahmepflichten<\/strong><\/h3>\n

Unser Vertragspartner ist im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutz- und Ru\u0308cksichtnahmepflichten i.S.d. \u00a7 241 Abs. 2 BGB, die nicht im unmittelbaren Bezug zur Lieferung der Ware stehen, erst dann zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur Ausu\u0308bung seines Ru\u0308cktrittsrechtes berechtigt, wenn wir zuvor schriftlich wegen der Pflichtverletzung abgemahnt wurden. Dies gilt nicht, wenn uns, unseren Vertretern oder Erfu\u0308llungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrla\u0308ssigkeit zur Last gelegt wird oder im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n

13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n

13.1.<\/strong> Wir behalten uns das Eigentum an sa\u0308mtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Erfu\u0308llung aller Forderungen \u2013 auch ku\u0308nftig entstehender \u2013 aus der Gescha\u0308ftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt fu\u0308r den jeweiligen Saldo.<\/p>\n

13.2.<\/strong> Bei schuldhaftem vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auch ohne vorherigen Ru\u0308cktritt vom Vertrag zuru\u0308ck- zunehmen. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zuru\u0308cknahme der Ware durch uns liegt kein Ru\u0308cktritt vom Vertrag, es sei denn, wir ha\u0308tten dies ausdru\u0308cklich schriftlich erkla\u0308rt. Die zuru\u0308ckgenommene Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsa\u0308chlichen Erlo\u0308s nach Abzug der Verwertungs- und Ru\u0308cknahmekosten.<\/p>\n

13.3.<\/strong> Bei Pfa\u0308ndungen oder sonstigen Angriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. \u00a7 771 ZPO erheben ko\u0308nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Vertragspartner fu\u0308r die uns entstandenen Kosten.<\/p>\n

13.4.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Anspru\u0308che gegen die Versicherung sind an uns abgetreten.<\/p>\n

13.5.<\/strong> Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gescha\u0308ftsgang weiterzuvera\u0308u\u00dfern, wenn er bei nicht vollsta\u0308ndiger Zahlung seines Abnehmers seinerseits unter Eigentumsvorbehalt liefert. Die Weitervera\u0308u\u00dferung erfolgt unter anderem nicht im ordentlichen Gescha\u0308ftsgang, wenn der Vertragspartner mit seinem\u00a0Abnehmer ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat; zula\u0308ssig ist dagegen die Einstellung in laufende Rechnung. Im Falle der Weitervera\u0308u\u00dferung tritt uns der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen in Ho\u0308he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weitervera\u0308u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabha\u0308ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter- verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner auch nach deren Abtretung erma\u0308chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberu\u0308hrt; wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenu\u0308ber ordnungsgema\u0308\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall ko\u0308nnen wir verlangen, da\u00df der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeho\u0308rigen Unter- lagen ausha\u0308ndigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Besteller die Forderung im Rahmen eines echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fa\u0308llig und der Besteller tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet den Verkaufserlo\u0308s unverzu\u0308glich an uns weiter. Wir nehmen die Abtretung an.<\/p>\n

13.6.<\/strong> Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Vertragspartner wird stets fu\u0308r uns vorgenommen. Wird der Liefer- gegenstand mit anderen, uns nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegensta\u0308nden zur Zeit der Verarbeitung. Fu\u0308r die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im u\u0308brigen das gleiche wie fu\u0308r die Vorhaltsware; die durch die Vera\u0308u\u00dferung der verarbeiteten Sache erworbenen Kundenforderungen werden uns in der Ho\u0308he unseres Miteigentumsanteils abgetreten.<\/p>\n

13.7.<\/strong> Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegensta\u0308nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, da\u00df die Sache des Ka\u0308ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, da\u00df der Vertragspartner uns anteilma\u0308\u00dfig Miteigentum u\u0308bertra\u0308gt. Der Vertragspartner verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum fu\u0308r uns.<\/p>\n

13.8.<\/strong> Der Vertragspartner tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstu\u0308ck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n

13.9.<\/strong> Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % u\u0308bersteigt. Ein Ru\u0308ckgabeanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn und soweit ein Freigabeanspruch dem entgegensteht.<\/p>\n

14. Hemmung der Verj\u00e4hrung<\/strong><\/h3>\n

Schweben zwischen uns und dem Vertragspartner Verhandlungen u\u0308ber einen Anspruch, ist die Verja\u0308hrung gehemmt (\u00a7 203 BGB). Die Hemmung der Verja\u0308hrung endet spa\u0308testens drei Monate nach der letzten schriftlichen Erkla\u0308rung einer der Parteien im Zusammenhang mit den Verhandlungen u\u0308ber den Anspruch, es sein denn, eine der Vertragsparteien zeigt zu einem fru\u0308heren Zeitpunkt schriftlich das Ende der Verhandlung an.<\/p>\n

15. Schutzrechte \/ Geheimhaltung<\/strong><\/h3>\n

15.1.<\/strong> Fu\u0308r alle an uns zum Zwecke der Lieferung oder Leistung u\u0308bergebenen Unterlagen, Gegensta\u0308nde und dergleichen steht der Vertragspartner dafu\u0308r ein, da\u00df Schutzrechte Dritter hierdurch nicht ver- letzt werden. Wir werden den Vertragspartner auf uns bekannte Rechte Dritter hinweisen. Der Vertragspartner hat uns von Anspru\u0308chen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geho\u0308riges Schutzrecht untersagt, so sind wir \u2013 ohne Pru\u0308fung der Rechtslage \u2013 berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen. Uns u\u0308berlassene Unterlagen, Gegensta\u0308nde und dergleichen, die nicht zum Auftrag gefu\u0308hrt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zuru\u0308ckgesandt. Sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.<\/p>\n

15.2.<\/strong> Wir behalten uns an sa\u0308mtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschla\u0308gen, Kalkulationen und a\u0308hnlichen Informationen ko\u0308rperlicher oder unko\u0308rperlicher Art \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen du\u0308rfen Dritten nicht zuga\u0308nglich gemacht werden. Erha\u0308lt der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Ru\u0308cksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.<\/p>\n

15.3.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, sa\u0308mtliche Informationen, die von uns ausdru\u0308cklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedu\u0308rftigkeit sich aus den Umsta\u0308nden ergibt, nur mit unserer ausdru\u0308cklichen Zustimmung Dritten zuga\u0308nglich zu machen.<\/p>\n

16. Verbraucherschlichtungsgesetz\/-verfahren<\/strong><\/h3>\n

Plantag Coatings GmbH ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ist hierzu auch nicht bereit. Plantag Coatings GmbH nimmt da- her nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.<\/p>\n

17. Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong><\/h3>\n

17.1.<\/strong> Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.<\/p>\n

17.2.<\/strong> Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so beru\u0308hrt dies die Wirksamkeit der u\u0308brigen Klauseln bzw. der u\u0308brigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.<\/p>\n

17.3.<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten. Wir ko\u0308nnen gegen den Vertragspartner nach unserer Wahl auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem fu\u0308r seinen Gescha\u0308ftssitz zusta\u0308ndigen Gerichtsstand Klage erheben.<\/p>\n

17.4.<\/strong> Leistungs-, Zahlungs- und Erfu\u0308llungsort fu\u0308r alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen mit dem Verwender ist der Sitz des Lieferanten. Absprachen zur Kostentragung beinhalten keine A\u0308nderung des vorstehenden Erfu\u0308llungsorts.<\/p>\n

17.5.<\/strong> Die zur Bearbeitung der Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.<\/p>\n Download AGB als PDF\ufeff<\/a>\n <\/div>\n <\/div>\n\n \n<\/div>\n <\/section>\n ","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":98,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=34"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7930,"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/34\/revisions\/7930"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.plantag.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=34"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}